{"id":253,"date":"2019-06-21T14:33:04","date_gmt":"2019-06-21T12:33:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.mt-ite.de\/?page_id=253"},"modified":"2019-07-11T02:38:37","modified_gmt":"2019-07-11T00:38:37","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.mt-ite.de\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr IT-Leistungen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>\u00a7 1 Vertragsgegenstand \/ Vertragsschluss<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Vertragsschluss kommt zwischen dem Anbieter Marc Triefelder &#8211; IT Engineering, Akazienstr. 50, 85609 Aschheim (nachfolgend: \u201eAuftragnehmer\u201c) und dem Kunden (nachfolgend: \u201eAuftraggeber\u201c) durch Annahme des vom Auftraggeber \u00fcbermittelten Angebotes zustande. Die Wirksamkeit des Vertragsschlusses setzt die Textform voraus. Der Vertragstext wird unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Vorherige Angebote sind freibleibend. Angebote sind f\u00fcr einen Zeitraum von 14 Tagen g\u00fcltig. S\u00e4mtliche Vereinbarungen werden erst durch Best\u00e4tigung in Textform verbindlich, die stets als kaufm\u00e4nnisches Best\u00e4tigungsschreiben gilt, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der Auftraggeber ist Verbraucher im Sinne von \u00a7 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht \u00fcberwiegend seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gem\u00e4\u00df \u00a7 14 BGB jede nat\u00fcrliche oder juristische Person oder rechtsf\u00e4hige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt.<\/p>\n\n\n\n<p>(4)&nbsp;Der Auftragnehmer ist berechtigt Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen, um die Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erf\u00fcllen, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7&nbsp;2 Umfang der Leistungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen richten sich nach den individuellen Vereinbarungen der Parteien. Der Auftragnehmer versichert, dass die IT-Leistungen g\u00e4ngiger Industriepraxis auf dem Gebiet der Datenverarbeitung entsprechen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Im Vorfeld nicht vereinbarte Leistungen sind von dieser Vereinbarung und der vereinbarten Verg\u00fctung nicht umfasst. Derartige Leistungen m\u00fcssen gesondert in Auftrag gegeben und verg\u00fctet werden. Der Auftragnehmer erbringt keine Programmierleistungen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Nutzungsrechte an Produkten werden vom Auftraggeber unabh\u00e4ngig und rechtlich getrennt von den angebotenen Dienstleistungen erworben. Die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers der Software sind zu beachten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7&nbsp;3 Gew\u00e4hrleistung, Garantie<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Sofern es sich bei der erbrachten IT-Leistung um einen Werkvertrag handelt oder der Auftraggeber Waren erwirbt, gilt Folgendes:<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Auftragnehmer haftet f\u00fcr M\u00e4ngel des Werkes\/der Sache nach den hierf\u00fcr geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere \u00a7\u00a7 434 ff. BGB f\u00fcr Waren und \u00a7\u00a7&nbsp;634\u2009ff. BGB f\u00fcr Werke. Gegen\u00fcber Unternehmern betr\u00e4gt die Gew\u00e4hrleistungsfrist auf vom Auftragnehmer gelieferte Werke\/Waren 12&nbsp;Monate. Bei gebrauchten Waren wird die Gew\u00e4hrleistungszeit auf 12 Monate verk\u00fcrzt.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer, sind zwecks Erhaltung von M\u00e4ngelanspr\u00fcchen des Auftraggebers M\u00e4ngel dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Werke\/Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Auftragnehmer bereit zu halten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Eine zus\u00e4tzliche Garantie besteht bei den vom Auftragnehmer gelieferten Werken\/Waren nur, wenn diese ausdr\u00fccklich in der Auftragsbest\u00e4tigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7&nbsp;3a Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Auftragnehmers.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich gegen\u00fcber Unternehmern bis zur vollst\u00e4ndigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der Auftraggeber ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsbetrieb berechtigt, sofern er Unternehmer ist und eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers vorliegt. Alle hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber in H\u00f6he des vollst\u00e4ndigen Rechnungswertes vorzeitig an den Auftragnehmer ab. Die Verarbeitung der Ware hat auf die Wirksamkeit der Abtretung keinen Einfluss. Der Auftraggeber bleibt jedoch zur Einziehung seiner Forderungen auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt, ohne dass die Befugnis des Auftragnehmers zur Einziehung der Forderungen davon ber\u00fchrt wird. Der Auftragnehmer sieht von einer Einziehung der Forderungen solange kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist, und\/oder der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtungen dem Auftragnehmer abschlagsfrei erf\u00fcllt, und\/oder nicht in Zahlungsverzug ger\u00e4t.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7&nbsp;4 Pflichten des Auftraggebers<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich an der Erf\u00fcllung des Vertrages dergestalt mitzuwirken, dass der Auftragnehmer die Arbeiten reibungslos durchf\u00fchren kann. Dem Auftragnehmer ist insbesondere Zutritt und Zugang zu allen ben\u00f6tigten Einrichtungen und Ger\u00e4ten zu gew\u00e4hren.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Auftraggeber ist selbst f\u00fcr die Einhaltung der datenschutzrechtlichen und pers\u00f6nlichkeitsrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Der Auftraggeber versichert etwaig erforderliche Zustimmungen einzuholen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Anspr\u00fcchen frei, die Dritte an diesen wegen der Verletzung solcher Rechte stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der Auftraggeber ist f\u00fcr die Aufbewahrung von Logindaten und der Sicherheit seiner Systeme und Anwendungen selbst verantwortlich. Der Auftraggeber hat von allen dem Auftragnehmer \u00fcbermittelten Dateien und Unterlagen Sicherheitskopien anzufertigen.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Treten bei Nutzung des Vertragsgegenstandes Fehler auf, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese unverz\u00fcglich in schriftlicher Form dem Auftragnehmer zu melden und die f\u00fcr die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen anzugeben. Dazu geh\u00f6rt insbesondere die Auflistung der Reihenfolge von Programmabl\u00e4ufen, das Reproduzieren der mit dem Vertragsgegenstand ausge\u00fcbten T\u00e4tigkeiten etc. Der Auftraggeber wird auf Wunsch des Auftragnehmers den gemeldeten Fehler aufzeichnen und ihm diese Dokumentation zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Verst\u00f6\u00dft der Auftraggeber gegen die Pflichten, ist der Auftragnehmer berechtigt den entstandenen Mehraufwand (z.B. zus\u00e4tzliche Arbeitskosten) in Rechnung zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Verg\u00fctung und Zahlungsabwicklung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Auftragnehmer berechnet seine Dienstleistungen nach Stundenhonorar, Tagessatz oder Monatspauschale, je nach Vereinbarung der Parteien. Bei Abrechnung nach Stundenhonorar wird die erste angefangene Stunde vollst\u00e4ndig abgerechnet. Ab der zweiten Stunde ist eine Taktung von 20 Minuten vorgesehen. Bei Abrechnung nach Tagessatz wird ein Pauschalbetrag je Tag und eine feste Arbeitsstundenzahl je Tag vereinbart. Bei Abrechnung nach Monatspauschale wird ein Pauschalbetrag je und eine feste Arbeitsstundenzahl je Tag vereinbart. Eine abweichende Vereinbarung der Parteien bedarf der Textform. Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen werden nur nach Vereinbarung der Parteien erbracht. Die vereinbarten Preise gelten je Mitarbeiter, soweit nicht abweichend vereinbart.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Zahlungsmethode richtet sich nach den Vereinbarungen der Parteien.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Ist eine Zahlung per Rechnung vereinbart und ist die F\u00e4lligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Auftraggeber bereits durch Vers\u00e4umung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Auftragnehmer f\u00fcr das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 5&nbsp;Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz zu zahlen. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so belaufen sich die Verzugszinsen auf 9&nbsp;Prozentpunkte \u00fcber dem Basiszinssatz. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schlie\u00dft die Geltendmachung weiterer Verzugssch\u00e4den durch den Auftragnehmer nicht aus.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Der Auftragnehmer ist zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich der Auftraggeber in Verzug befindet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5a Verhinderung des Auftragnehmers<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Soweit der Auftragnehmer krankheitsbedingt oder aus Gr\u00fcnden der h\u00f6heren Gewalt an der Leistungserbringung gehindert ist, stellt der Auftragnehmer die nicht gearbeiteten Stunden nicht in Rechnung.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet aber berechtigt w\u00e4hrend der Verhinderung die Leistung durch einen Dritten erbringen zu lassen. Im Falle der Leistungserbringung durch einen Dritten entstehen dem Auftraggeber keine Mehrkosten. Die vereinbarte Abrechnung der Parteien kommt zur Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Anspr\u00fcche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erf\u00fcllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrl\u00e4ssig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Gegen\u00fcber Unternehmern wird die Haftung auf entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Abs. 1 bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Die Einschr\u00e4nkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Anspr\u00fcche direkt gegen diese geltend gemacht werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7&nbsp;7 Geheimhaltung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) \u201eVertrauliche Informationen\u201c sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen \u00fcber Gesch\u00e4ftsvorg\u00e4nge der betroffenen anderen Partei.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Beide Parteien verpflichten sich, \u00fcber die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur f\u00fcr die Durchf\u00fchrung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht s\u00e4mtlichen Angestellten, und\/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Gesch\u00e4ftsvorg\u00e4ngen haben, aufzuerlegen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs.&nbsp;2 gilt nicht f\u00fcr Informationen,<\/p>\n\n\n\n<p>a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,<\/p>\n\n\n\n<p>b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch den Auftragnehmer bereits ver\u00f6ffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herr\u00fchrt,<\/p>\n\n\n\n<p>c) die die jeweils andere Partei ausdr\u00fccklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,<\/p>\n\n\n\n<p>d) die die jeweils andere Partei rechtm\u00e4\u00dfig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschr\u00e4nkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder beh\u00f6rdliche Anordnungen verletzen,<\/p>\n\n\n\n<p>e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat,<\/p>\n\n\n\n<p>f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und\/oder Ver\u00f6ffentlichungspflichten oder beh\u00f6rdlicher Anordnung offengelegt werden m\u00fcssen. Soweit zul\u00e4ssig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hier\u00fcber so fr\u00fch wie m\u00f6glich informieren und sie bestm\u00f6glich dabei unterst\u00fctzen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7&nbsp;8 Datenschutz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Auftraggeber ist mit der Speicherung pers\u00f6nlicher Daten im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem Auftragnehmer, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchf\u00fchrung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Soweit der Auftragnehmer bei der Durchf\u00fchrung des Vertrages personenbezogene Daten Dritter (z.B. Mitarbeiter, Auftraggebern) verarbeiten muss, versichert der Auftraggeber, dass er die Einwilligung der Betroffenen eingeholt hat und stellt den Auftragnehmer von jeglichen Anspr\u00fcchen diesbez\u00fcglich frei.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Sofern zwischen den Parteien eine Fernwartung vereinbart wird, erkl\u00e4rt der Auftraggeber seine jederzeit widerrufliche Einwilligung, wonach der Auftragnehmer sich in Absprache mit und in Anwesenheit des Auftraggebers in sein Computersystem einw\u00e4hlen kann um eine Wartung durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Die Rechte des Auftraggebers bzw. des Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Artikel 7 Abs. 3 \u2013 Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung<\/li><li>Artikel 15 \u2013 Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Best\u00e4tigung und Zurverf\u00fcgungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten<\/li><li>Artikel 16 \u2013 Recht auf Berichtigung<\/li><li>Artikel 17 \u2013 Recht auf L\u00f6schung (\u201eRecht auf Vergessenwerden\u201c)<\/li><li>Artikel 18 \u2013 Recht auf Einschr\u00e4nkung der Verarbeitung<\/li><li>Artikel 20 \u2013 Recht auf Daten\u00fcbertragbarkeit<\/li><li>Artikel 21 \u2013 Widerspruchsrecht<\/li><li>Artikel 22 \u2013 Recht, nicht einer ausschlie\u00dflich auf einer automatisierten Verarbeitung \u2013 einschlie\u00dflich Profiling \u2013 beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden<\/li><li>Artikel 77 \u2013 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbeh\u00f6rde<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>(5) Zur Aus\u00fcbung der Rechte, wird der Auftraggeber bzw. der Betroffene gebeten sich per E-Mail an den Auftragnehmer oder bei Beschwerde an die zust\u00e4ndige Aufsichtsbeh\u00f6rde zu wenden.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Der Auftragnehmer versichert technisch-organisatorische Ma\u00dfnahmen getroffen zu haben, um den Schutz personenbezogener Daten zu gew\u00e4hrleisten. Im \u00dcbrigen wird auf die Datenschutzerkl\u00e4rung des Auftragnehmers unter&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.mt-ite.de\/index.php\/kontakt\/datenschutzerklarung\/\">https:\/\/www.mt-ite.de\/index.php\/kontakt\/datenschutzerklarung\/<\/a>verwiesen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Streitschlichtung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Plattform der EU zur au\u00dfergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar:<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr\/\">https:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr\/<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Gerichtsstand und Erf\u00fcllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers in Aschheim, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder von \u00f6ffentlich-rechtlichem Sonderverm\u00f6gen ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Mit Vertragsschluss erkl\u00e4rt sich der Auftraggeber mit den geltenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen einverstanden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Sofern Nebenabreden vereinbart werden, bed\u00fcrfen diese zur Wirksamkeit der Textform. Vereinbarungen in schriftlichen Angeboten der Parteien gehen diesen AGB vor, sofern Widerspr\u00fcche zu den AGB bestehen.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die G\u00fcltigkeit der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen im \u00dcbrigen hiervon nicht ber\u00fchrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die im Rahmen des rechtlich M\u00f6glichen dem Willen der Parteien am n\u00e4chsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungsl\u00fccke.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Stand:<\/strong>10.07.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Vertragsgegenstand \/ Vertragsschluss (1) Der Vertragsschluss kommt zwischen dem Anbieter Marc Triefelder &#8211; IT Engineering, Akazienstr. 50, 85609 Aschheim (nachfolgend: \u201eAuftragnehmer\u201c) und dem Kunden (nachfolgend: \u201eAuftraggeber\u201c) durch Annahme [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_monsterinsights_skip_tracking":false,"footnotes":""},"class_list":["post-253","page","type-page","status-publish","hentry"],"jetpack-related-posts":[],"jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.mt-ite.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/253","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.mt-ite.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.mt-ite.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.mt-ite.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.mt-ite.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=253"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.mt-ite.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/253\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":288,"href":"https:\/\/www.mt-ite.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/253\/revisions\/288"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.mt-ite.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=253"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}